Sach- und Personenschäden, Schmerzensgeld, Arbeits- und Wegeunfälle, Kasko-Schäden u.v.m.
Verteidigung bei Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs etc.
Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Verteidigung vor Gericht, Löschung von Punkten im FAER
Vertragsfragen, Mängelgewährleistung, Garantieansprüche, Prüfung von AGB
Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, MPU
Zulassungsfragen, Abschleppen/Sicherstellung des KfZ durch die Polizei, Fahrtenbuchauflage etc.
In steuerlichen Fragen vertreten wir nicht.
Wir sind Fachanwälte für Verkehrsrecht. Als solche beschäftigen wir uns täglich mit diesem Rechtsgebiet und bilden uns laufend fort.
Herr Rechtsanwalt Schildheuer ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, und als Dozent für Verkehrsrecht tätig.
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0251-2088300
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