Wer nach einem Verkehrsunfall nicht zu einem Rechtsanwalt geht, verschenkt häufig bares Geld. Werkstätten mögen Ihnen eine unbürokratische Unfallabwicklung zusichern,
sie sind aber weder berechtigt, Rechtsberatung zu betreiben, noch besitzen sie die nötige Fachkompetenz hierzu. Über Fragen wie konkrete oder fiktive Abrechnung,
Wegeunfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, merkantiler Minderwert, Reparatur- oder Totalschaden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Haftungsquote u.v.m.
kann Sie nur ein Rechtsanwalt - idealerweise ein Fachanwalt für Verkehrsrecht - kompetent beraten.
Darüber hinaus verfolgen Werkstätten zuweilen nicht nur Ihr Wohl, sondern eigene Interessen - beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob eine Reparatur überhaupt lohnt,
und ob deren Kosten dann erstattungsfähig sind.
Selbst als Unfallverursacher kann der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll sein, sei es wegen der Sanktionen durch Polizei oder durch die Straßenverkehrsbehörde,
sei es um eine Höherstufung bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu vermeiden.