Wir sind Fachanwälte für Verkehrsrecht. Als solche beschäftigen wir
uns täglich mit diesem Rechtsgebiet und bilden uns laufend fort.
Herr Rechtsanwalt Schildheuer ist darüber hinaus für die
Rechtsanwaltskammer Hamm als Dozent für Verkehrsrecht tätig.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Verkehrsrecht
gehören unter anderem:
Verkehrsunfälle
Schadensersatz für Sachschäden
Arbeits- und Wegeunfälle
Schmerzensgeld
Behandlungskosten
Verdienstausfallschäden
Haushaltsführungs- und Unterhaltsschäden
Werkstatt- und Gutachterauswahl
Mietfahrzeuge: Beratung und Abrechnung
Arbeitgeber: Regress bei Arbeitsausfall
Kaskoschäden
Verkehrsstraftaten & Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheide
Strafverfahren
Verteidigung gegenüber Behörden und vor Gericht
Fahrerlaubnisangelegenheiten
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Regressansprüche von Haftpflichtversicherern
Kaufrecht
Kauf und Verkauf von Fahrzeugen aller Art
Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen
Sachmangelhaftung, Rücktritt, Minderung
Prüfung von Kaufverträgen und AGB
Fragen & Antworten - FAQ
Nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden sichern die
Werkstätten den Geschädigten nicht selten eine unbürokratische
und vollständige Abwicklung des Unfalls zu. Vielfach sind sie
hierzu aber weder berechtigt noch in der Lage. Zunächst sind
Werkstätten nicht berechtigt, Rechtsberatung zu betreiben.
Hierzu fehlt ihnen auch die notwendige Fachkompetenz. Begriffe
wie merkantiler Minderwert, Haushaltsführungsschaden, vermehrte
Bedürfnisse, Betriebsgefahr, Schmerzensgeld, Quotenvorrecht,
Wegeunfall etc. sind für Nichtjuristen Fremdworte, für
Geschädigte nach Verkehrsunfällen aber nicht selten bares Geld
wert.
Bei Personenschäden droht der Verlust weitreichender Ansprüche,
wenn die Betroffenen ihre Rechte nicht kennen. Wussten Sie z.B.,
dass auf dem Weg von und zur Blutspende automatisch eine
beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung besteht, deren
Leistungen nicht selten erheblich besser sind als die einer
privaten Vorsorge? Oder dass vermehrte Bedürfnisse in der Haushaltsführung auch
erstattungsfähig sein können, wenn man keine Hilfskraft einstellt?
Über diese und viele andere Fragen kann Sie nur ein mit dem
Verkehrsrecht vertrauter Rechtsanwalt seriös beraten.
Bei unklarer Verschuldenslage empfiehlt sich die Inanspruchnahme
eines Rechtsanwalts erst Recht, da es dann nicht nur um die Höhe
der Ansprüche, sondern schon um deren Bestehen dem Grunde nach
geht.
Und selbst als Unfallverursacher kann der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll
sein, sei es wegen der Sanktionen durch Polizei oder durch die
Straßenverkehrsbehörde, sei es um eine Höherstufung bei der eigenen
Kfz-Haftpflichtversicherung zu vermeiden.
Für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts
in aller Regel kostenlos. Zwar fallen hierfür Kosten und Gebühren nach Vereinbarung
oder nach dem RVG an. Diese zählen jedoch zum erstattungsfähigen Schaden, sodass sie
komplett vom Schädiger übernommen werden müssen. Dies gilt für die gerichtliche und
außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gleichermaßen.
Bei Mitverschulden besteht zumindest eine Pflicht zur anteiligen Übernahme der
Rechtsanwaltsgebühren durch die Gegenseite.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese im Rahmen ihrer
Versicherungsbedingungen unabhängig vom Verschulden ohnehin die Anwalts- und Gerichtskosten ab.
Wir raten unseren Mandanten für den Bereich "Verkehr" zum Abschluss einer solchen Versicherung,
da diese nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten,
Fahrerlaubnisangelegenheiten und vielen anderen Fällen einspringt, in denen das Kostenrisiko
sonst ein erheblicher Faktor wäre. Gleichzeitig sind die Beiträge im Verhältnis zum hohen Nutzen
einer solchen Versicherung vergleichsweise günstig.
Selbstverständlich gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern, Verletzte zu versorgen usw.
Anschließend gilt jedoch: Rufen Sie grundsätzlich die Polizei. Lassen Sie sich als Geschädigter
insbesondere nicht von Versprechungen des Unfallgegners, er "werde das schon regeln", hiervon
abhalten. Nicht selten stellen solche Personen im Nachklang das Unfallgeschehen völlig anders dar,
als es sich tatsächlich zugetragen hat.
Versetzen Sie nach Möglichkeit auch die Fahrzeuge vor dem Eintreffen der Polizei nicht,
wenn die Verkehrslage es erlaubt. Anderenfalls fertigen Sie nach Möglichkeit zumindest
einige Fotos von den Fahrzeugen in ihrer Position nach dem Unfall an.
Wichtig auch: Lassen Sie sich an der Unfallstelle nicht bedrängen und geben Sie keine
Erklärungen (wie Schuldanerkenntnisse o.ä.) ab, auch wenn man Ihnen Vorwürfe macht
und/oder Sie selbst meinen, Sie hätten den Unfall verschuldet. Bei neutraler Betrachtung
aus der Distanz stellen sich die Dinge nicht selten anders dar als unter der schockierenden
Wirkung unmittelbar nach dem Unfallereignis.
Sind neutrale Zeugen wie z.B. Passanten vorhanden, sprechen Sie diese ggf. an und fragen
Sie nach deren Personalien oder einer Telefonnummer. In nicht wenigen Fällen gibt eine solche
Zeugenaussage später den Ausschlag, wenn sich die Angaben der Beteiligten widersprechen.
Zuweilen empfehlen Versicherungen oder Werkstätten ihren Kunden bestimmte Rechtsanwälte.
Hierzu ist Folgendes zu sagen:
- Es steht jedermann frei, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. In keinem Fall sind
damit Nachteile wie der Verlust des Versicherungsschutzes oder Zusatzkosten verbunden.
Hierauf weisen seriöse Unternehmen auch stets ausdrücklich hin. Es ist also ganz klar festzuhalten:
Empfehlungen Dritter sind niemals verbindlich. In Deutschland herrscht für jedermann und in jedem
Fall freie Anwaltswahl.
- Dies vorausgeschickt macht es u.E. einen Unterschied, von wem die Empfehlung stammt.
Kommt sie von Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung, so wird diese im Zweifel das Wohl
ihrer Versicherten - und damit das Ihre - im Auge haben und deshalb Anwälte empfehlen, mit
denen sie laufend zusammenarbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.
Für Dritte, wie z.B. Werkstätten oder gar die gegnerische die KfZ-Haftpflichtversicherung,
kann dies nicht mit gleicher Sicherheit gesagt werden. Hier sollte man vielmehr kritisch
hinterfragen, ob eine Anwaltsempfehlung tatsächlich gut gemeint ist, oder nicht vielmehr
eigene Interessen verfolgt.
Auf unserer Internetseite finden Sie hier
einen Fragebogen, den Sie ausfüllen, uns vorab per E-Mail
oder Telefax übersenden oder zum Termin mitbringen können. Dieser Fragebogen ist in vielen Fällen
eine große Hilfe.
Das Ausfüllen von Fragebögen ist aber nicht jedermanns Sache, es handelt sich daher selbstverständlich
um einen rein optionalen Service.
Bringen Sie bitte in jedem Fall alle Dokumente zum Termin mit, die Sie in der Unfallsache erhalten haben,
z.B. den polizeilichen Unfallbericht, Schriftverkehr usw., soweit bekannt auch Ihre Versicherungsnummer
beim Kfz-Haftpflichtversicherer und Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie einmal etwas vergessen
haben, können Sie aber all diese Dokumente auch noch nachreichen.
Unsere üblichen Bürozeiten sind werktags von 9 bis 17 Uhr. Darüber hinaus nehmen wir auch
Termine nach Vereinbarung an. Am besten nehmen Sie unmittelbar nach dem Unfall Kontakt mit uns auf.
Schon bei der Wahl der Werkstatt (Stichworte: Gutachten oder nicht? Mietwagen oder nicht?) kann
man kostspielige Fehler begehen.
Außerhalb unserer Bürozeiten steht Ihnen die WebAkte zur Verfügung.
Über diese können Sie jederzeit einen ersten Kontakt zu uns aufnehmen
und - sollten Sie sich hierfür entscheiden - auch während des Mandats
jederzeit Einsicht in Ihre Akte nehmen.
Anfahrtsbeschreibungen sowie Bus- und Bahnfahrpläne finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Kanzlei Schildheuer & Schildheuer
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Fon: 0251-208830-0
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