Schildheuer & Schildheuer
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Häufig gestellte Fragen - FAQ
 

Rechtsanwälte sind Volljuristen, und daher befähigt, grundsätzlich in allen rechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden. Jedoch sind wir davon überzeugt, nur durch Spezialisierung auf Kernkompetenzen unseren Mandanten die Qualität bieten zu können, die ihren und unseren Ansprüchen genügt. Dazu gehören:

 Bau- und Immobilienrecht

 Erb- und Familienrecht

 Verkehrsrecht

Gerade im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht sowie im Familien- und Erbrecht werden oft auch notarielle Dienstleistungen benötigt, z.B. beim Grundstückskauf oder dem Abschluss eines Erbvertrags. Diese bieten wir ebenfalls an.




Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts aus ganz Deutschland.

Da wir der Auffassung sind, dass bereits das Bestehen eines Mandatsverhältnisses zum Anwaltsgeheimnis zählt, verzichten wir auf die Veröffentlichung von Referenzen.




Wir werben um Ihr Vertrauen, indem wir auf unsere Kompetenzen verweisen:

 Hochspezialisierte Anwälte mit jahrelanger Berufserfahrung

 Stetige Fortbildung auf allen Tätigkeitsschwerpunkten

 Bestehende Fachanwaltschaften als Qualifikationsnachweise

 Anwaltliche und notarielle Dienstleistungen "aus einer Hand"

 Unterstützung durch qualifiziertes, erfahrenes Personal

Ferner ist uns die persönliche Note besonders wichtig: Alle Mandanten haben einen festen, jederzeit erreichbaren Ansprechpartner und werden laufend über den Fortgang ihres Falles unterrichtet.




Viele Mandanten schildern uns ihren Fall zunächst kurz telefonisch. Wir sehen dann, ob ein persönlicher Besprechungstermin vereinbart werden sollte, oder ob die weitere Kommunikation auf anderem Wege, z.B. per Fax, E-Mail oder über die WebAkte erfolgen kann.

Immer mehr Mandanten nehmen auf elektronischem Wege Kontakt zu uns auf. Gerade WebAkte und E-Mail eignen sich hierfür sehr gut, da eine schnelle Übertragung gewährleistet ist und Dokumente unproblematisch angefügt werden können.

Alternativ können Sie uns natürlich auch einen Brief schreiben oder einfach in unserer Kanzlei vorbeikommen, wir sind Ihnen gerne behilflich und freuen uns auf Sie!




Vor der Kanzlei befindet sich ein langer Parkstreifen entlang der Von-Steuben-Straße. Ferner stehen in den Parkhäusern "Engelenschanze" und "Bahnhof" ca. 1.500 Stellplätze zur Verfügung. Die Parkhäuser sind nur wenige Meter von der Kanzlei entfernt.




Unsere Kanzlei liegt im 2. Obergeschoss eines modernen Bürogebäudes. Parkplätze - auch für Behinderte - befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sie erreichen uns über einen geräumigen Aufzug. Unsere Kanzlei verfügt über eine behindertengerechte Toilette.




Weniger als viele denken, nicht selten gar nichts (z.B. für Geschädigte eines Verkehrsunfalls oder Gläubiger, deren Schuldner sich bereits in Zahlungsverzug befinden).

Ferner ist im Falle des Obsiegens vielfach die Gegenseite zur Kostenübernahme verpflichtet.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sind Sie ohnehin von jedem Kostenrisiko befreit. Dies klären wir vorab durch Einholung einer Deckungszusage ab.

Ansonsten rechnen wir in der Kanzlei nach Aufwand und Streitwert ab, wobei unsere Mandanten stets die volle Kostenkontrolle behalten und stets über alle anfallenden Kosten und Gebühren unterrichtet sind. Gerne erstellen wir vor Mandatsübernahme einen Kostenplan. Selbstverständlich werden kostenauslösende Maßnahmen (z.B. Gerichtsverfahren) auch während eines Mandats nur mit Einverständnis des Mandanten eingeleitet.

Die Gebühren der Notare sind durch eine Gebührenordnung gesetzlich festgesetzt.



Kanzlei Schildheuer & Schildheuer l Von-Steuben-Straße 10 l 48143 Münster
Fon: 0251-208830-0 l Fax: 0251-208830-20 l E-Mail: